Projekt- und Investitionsförderung

Nach den Richtlinien zur Projekt- und Investitionsförderung von Jugendgruppen und anerkannten Jugendgemeinschaften in der Stadt Haren (Ems) können Jugendgruppen und -verbände einen Zuschuss zu Projekten und Investitionen im Bereich der Jugendpflege erhalten. Die Richtlinien können bei der Stadtjugendpflegerin eingesehen werden.

Der Antrag kann bis zum 30. April eines Jahres bei der Stadtjugendpflegerin oder beim Vorstand des Stadtjugendrings eingereicht werden. In der Regel erfolgt eine Drittelfinanzierung (1/3 seitens der Stadt Haren (Ems), 1/3 Jugendverband, 1/3 anderer Maßnahmenträger).

Der Vorstand des Stadtjugendrings entscheidet über die Förderungswürdigkeit gemeinsam mit der Stadtjugendpflegerin.

Der Antragsvordruck kann auf der Webseite der Stadt Haren (Ems) heruntergeladen werden.




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